Ab sofort 3G-Regel in der Praxis …

Hallo zusammen,
jetzt ist es soweit – ich schalte bewusst einen Gang zurück und wähle besonnen in der Praxis den 3G-Weg. Anders geht es mit einer so hohen Inzidenz im Landkreis einfach nicht. Dafür liegt mir zu viel an Eurer (und meiner) Gesundheit.

Alle therapiebedingten Behandlungen werden nach wie vor unter Einhaltung der Hygienevorschriften (Maskenpflicht, Hygienekonzept, etc.) sowie 3G durchgeführt.

Dies bedeutet es gibt drei Möglichkeiten:

a) Ihr habt einen vollständigen Impfschutz, der nicht älter als 12 Monate ist.

b) Ihr habt einen Genesenen-Nachweis, der nicht älter als 6 Monate ist.

c) Ihr habt einen gültigen Nachweis über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis (POC-Antigen-Test nicht älter als 24 h / PCR-Test nicht älter als 48 h). *

Eine nahe gelegene Möglichkeit zum Testen findet Ihr in der Nähe: Beim BRK KV Rosenheim, Mo.-So. 11-15 und 16-19 Uhr
Hans-Kögl-Str. 1, 83093 Bad Endorf –> Voranmeldung

Ich danke für Euer Verständnis.

Euer
Rouven M. Siegler

* In der Praxis kann KEIN “Test unter Aufsicht” durchgeführt werden! Mitgebrachte Selbsttests können leider nicht anerkannt werden!

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