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Schlagwort-Archive: Krankheit
Morbus Ulla: Zerstörung des Gesundheitssystems
Definition:
Morbus Ulla (Abkürzung: M. Ulla) ist eine chronische, schubweise verlaufende Ausmärgelung des Gesundheitswesens. Verursacht wird sie durch einen sehr langlebigen Ulla Virus. Die Krankheit betrifft nahezu 100% der infizierten Ärzte, Pflegepersonal und Kassenpatienten. Schon länger versicherte Privat Patienten werden nahezu verschont. Ausnahmen bilden hier die Beihilfeberechtigten Privatpatienten und neue Privatpatienten. Sie erkranken nahezu genau so hart und oft wie Kassenpatienten. In mancher Hinsicht ähnelt der M. Ulla dem M. Seehofer ist aber in fast jeglicher Hinsicht deutlich aggressiver und führt bei älteren Patienten häufiger zum frühzeitigen Tod. Üblicherweise tritt Morbus Ulla in jedem Lebensalter erstmals in Erscheinung. Männer und Frauen sind gleich häufig betroffen. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Ulla Forschung leiden etwa 70-80 % der Menschen in Deutschland an Morbus Ulla. In den letzten Jahren steigt die Zahl der Krankheitsfälle erschreckend an. Die Erkrankung ist bis heute nicht heilbar. Man kann nur die Beschwerden lindern.
Ätiologie:
Die Ursache der Krankheit ist multifaktoriell. Einigen Erkrankten trifft durch falsche Wahlentscheidungen eine gewisse Mitschuld an Ihrer Erkrankung. Wie bei HIV hat eine anfängliche Verharmlosung die Verbreitung verschärft. Der ursächliche Grund ist im Gehirn einiger Gesundheitspolitiker zu suchen. Anfänge dieser Krankheit sind in der Zugehörigkeit des Virus Ulla zur KPD Deutschland in früheren Zeiten zu finden. Die virulenz hat sich mit steigender Mutation des Virus durch Wiederwahl deutlich verschärft.
Therapie:
Eine Wirksame Therapie ist momentan nicht in Sicht. Der auf Schuhgröße 43 lebende Virus ist belehrungs- und absolut therapieresistent gegen jeglichen Therapieversuche. Betroffene Patienten können auch auf kein Gegenmittel hoffen.
Prognose:
Die Prognose ist individuell nicht abschätzbar und teilweise unberechenbar. Expertengremien bescheinigen selbst bei sofortigem abtöten des Virus durch Abwahl oder unwahrscheinlichem Mandatsverzicht ein fortbestehen der Krankheit über Jahrzehnte durch den jetzt schon angerichteten Schaden. Der Virus Ulla selber bleibt unverschont und genießt bis zum Tode ein parasitäres Leben durch hohe staatliche Rentenzahlungen und privater Krankenversicherung
(Quelle: http://www.gesundheit.de)
Unterbringung/Zwangseinweisung – der letzte Weg …
Die Unterbringungsgesetzte der Länder regeln die „Unterbringung von Menschen mit psychischen Auffälligkeiten oder Störungen“ in einer geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik – gegen den eigenen Willen. Zwangseinweisungen erfolgen in der Regel bei anders nicht abwendbarer akuter Gefahr für den Betroffenen und auch gegenüber anderen, z.B. wenn andere Personen angegriffen werden oder massiv andere Rechtsgüter gefährdet werden.
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Gesetz über die Unterbringung
psychisch Kranker und deren Betreuung
(Unterbringungsgesetz – UnterbrG)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 5. April 1992
Art. 1
Voraussetzungen der Unterbringung
(1) Wer psychisch krank oder infolge Geistesschwäche oder Sucht psychisch gestört ist und dadurch in erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder sonst in geeigneter Weise untergebracht werden. Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ist die Unterbringung insbesondere auch dann zulässig, wenn jemand sein Leben oder in erheblichem Maß seine Gesundheit gefährdet. Die Unterbringung darf nur angeordnet werden, wenn die Gefährdung nicht durch weniger einschneidende Mittel, insbesondere durch Hilfen nach Art. 3, abgewendet werden kann.
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Eine feste Klassifizierung welche akuten psychischen Störungen oder Erkrankungen mit Selbst- oder Fremdgefährdung für eine Unterbringung sprechen, gibt es nicht. Zu den meisten Krankheitsbildern der Unterbringung zählen unter anderem: Verwirrtheit durch akute organische Psychosen, schizophrenen Störungen, stoffgebundenen, z. B. alkoholabhängigen oder durch Drogen hervorgerufenen Störungen. Aber auch aufgrund einer massiven Persönlichkeitsstörung kann eine Zwangseinweisung durchaus notwendig und gerechtfertigt sein.
Für eine Unterbringung spielen zwei wesentliche Faktoren eine wichtige Rolle:
- den Schweregrad der Störung
- das Ausmaß bereits eingetretener gefährdender Verhaltensweisen oder Äußerungen.
Hauptgrund für betreuungsrechtlich begründete Zwangseinweisungen sind nicht nur unmittelbare Gefährdungen, sondern auch andere schwere Formen weiterer Selbstgefährdung, z. B. Nichtbehandlung schwerster körperlicher Leiden und rechtlich auch um die Gefahr einer schweren Verfestigung chronischer psychischer Störungen. Durch die Behandlung einer primären Krankheit, die für die Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Störung verantwortlich ist, kann einer Fortschreitung und Chronifizierung meistens Einhalt geboten werden.
Die Krankheitserkenntnis & auch -einsicht ist für eine freiwillige Behandlung Grundvoraussetzung – diese „Compliance“ spielt für den weiteren Verlauf einer jeden Krankheit eine sehr wichtige Rolle. Sollte diese fehlen und die oben genannten Faktoren zutreffen, bleibt als „Mittel der letzten Wahl“ keine andere Möglichkeit, als diesen Schritt zu tun, um dem Patienten zu helfen.
Die fremdeingeleitete, gesetzliche Unterbringung ist der letzte Weg, einem psychisch Kranken Menschen zu helfen – wohl aber manchmal leider schon alleine zum Schutz und auch zur Hilfe des Betroffenen notwendig.
Persönlichkeitsstörungen vs. Krankheitseinsicht – Beispiel „Narzisstische Persönlichkeitsstörung“
Die Narzisstische Persönlichkeitsstörung tritt oftmals zusammen mit einer Antisozialen Persönlichkeitsstörung auf und ist durch schwere zwischenmenschliche Probleme und Verhaltensmuster gekennzeichnet, die sich mit ihren Mustern von innerem Erleben und Verhalten deutlich von der Mehrheit der Bevölkerung abweichen. Diese Abweichungen zeigen sich im Wahrnehmen, Denken, Fühlen und in den Beziehungen zu anderen. Die Muster sind stabil zeigen sich in verschiedenen Situationen. Nicht der Patient hat also hier den Leidensdruck, sondern überwiegend z.B. der Partner.
Kennzeichen dieser Persönlichkeitsstörung ist es, dass die Kommunikation bzw. die Interpretation von Äußerungen von anderen Personen einseitig (nach den typischen Schemata der Persönlichkeitsstörung) fehlgedeutet wird und so durch diese Störung geprägt bzw. gestört ist. Zumeist verfängt sich auch der Partner mehr und mehr in diesem Netz.
Da sich die (internen) Probleme immer mehr aufhäufen und alle anderen schuld sind – nur nicht der Betroffene selbst – greift nun wieder ein falsches Denkschema: „Warum soll man selbst in die Hand nehmen? Die Anderen sind ja schuld! Sollen die doch! Ist nicht mein Problem!“
Diese Persönlichkeitsstörung geht oftmals mit somatischen Störungen einher und kann in schweren Depressionen enden. Aufgrund der fehlenden Krankheitseinsicht kann diesen Personen zumeist nicht geholfen werden, solange eben diese Einsicht für die eigene Krankheit fehlt.
Wie soll man sich aber gegenüber solchen Menschen verhalten? Der einfachste Weg ist solchen Personen keinerlei Aufmerksamkeit zu schenken. Jede Reaktion Ihrerseits zieht Sie mit in diesen Teufelskreis. Lassen Sie sich nicht Ihrer Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, Höflichkeit oder den Respekt nehmen! Leben Sie mit einem Lächeln im Gesicht und bauen Sie sich somit einen „Sicherheitswall“ auf.
Wichtigster Grundsatz: Bleiben Sie sich selbst treu!
In diesem Sinne: Lassen Sie es sich gut gehen, denn wir haben etwas was diese Menschen niemals in ihrem Leben erfahren werden:
Wir lieben und wir werden geliebt!
Viele Grüße und ein tolles Osterfest
Rouven M. Siegler