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Unterbringung/Zwangseinweisung – der letzte Weg …

Die Unterbringungsgesetzte der Länder regeln die „Unterbringung von Menschen mit psychischen Auffälligkeiten oder Störungen“ in einer geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik – gegen den eigenen Willen. Zwangseinweisungen erfolgen in der Regel bei anders nicht abwendbarer akuter Gefahr für den Betroffenen und auch gegenüber anderen, z.B. wenn andere Personen angegriffen werden oder massiv andere Rechtsgüter gefährdet werden.

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Gesetz über die Unterbringung
psychisch Kranker und deren Betreuung
(Unterbringungsgesetz – UnterbrG)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 5. April 1992

Art. 1
Voraussetzungen der Unterbringung

(1) Wer psychisch krank oder infolge Geistesschwäche oder Sucht psychisch gestört ist und dadurch in erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder sonst in geeigneter Weise untergebracht werden. Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ist die Unterbringung insbesondere auch dann zulässig, wenn jemand sein Leben oder in erheblichem Maß seine Gesundheit gefährdet. Die Unterbringung darf nur angeordnet werden, wenn die Gefährdung nicht durch weniger einschneidende Mittel, insbesondere durch Hilfen nach Art. 3, abgewendet werden kann.

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Eine feste Klassifizierung welche akuten psychischen Störungen oder Erkrankungen mit Selbst- oder Fremdgefährdung für eine Unterbringung sprechen, gibt es nicht. Zu den meisten Krankheitsbildern der Unterbringung zählen unter anderem: Verwirrtheit durch akute organische Psychosen, schizophrenen Störungen, stoffgebundenen, z. B. alkoholabhängigen oder durch Drogen hervorgerufenen Störungen. Aber auch aufgrund einer massiven Persönlichkeitsstörung kann eine Zwangseinweisung durchaus notwendig und gerechtfertigt sein.

Für eine Unterbringung spielen zwei wesentliche Faktoren eine wichtige Rolle:

  • den Schweregrad der Störung
  • das Ausmaß bereits eingetretener gefährdender Verhaltensweisen oder Äußerungen.

Hauptgrund für betreuungsrechtlich begründete Zwangseinweisungen sind nicht nur unmittelbare Gefährdungen, sondern auch andere schwere Formen weiterer Selbstgefährdung, z. B. Nichtbehandlung schwerster körperlicher Leiden und rechtlich auch um die Gefahr einer schweren Verfestigung chronischer psychischer Störungen. Durch die Behandlung einer primären Krankheit, die für die Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Störung verantwortlich ist, kann einer Fortschreitung und Chronifizierung meistens Einhalt geboten werden.

Die Krankheitserkenntnis & auch -einsicht ist für eine freiwillige Behandlung Grundvoraussetzung – diese „Compliance“ spielt für den weiteren Verlauf einer jeden Krankheit eine sehr wichtige Rolle. Sollte diese fehlen und die oben genannten Faktoren zutreffen, bleibt als „Mittel der letzten Wahl“ keine andere Möglichkeit, als diesen Schritt zu tun, um dem Patienten zu helfen.

Die fremdeingeleitete, gesetzliche Unterbringung ist der letzte Weg, einem psychisch Kranken Menschen zu helfen – wohl aber manchmal leider schon alleine zum Schutz und auch zur Hilfe des Betroffenen notwendig.

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Unterlassung – POWER BALANCE muss öffentlich richtigstellen …

(http://scienceblogs.com) Auch in Australien ist die Firma POWER BALANCE nun per Gesetz angehalten, die aufgestellten Behauptungen bezüglich der Wirksamkeit in der Verbesserung von Kraft, Gleichgewicht und Flexibilität zu unterlassen und eine öffentliche Richtigstellung  auf der Firmen-Website zu veröffentlichen. Zuvor war dies auch schon unter Strafe in Italien (300.000 Euro) und Spanien (15.000 Euro) gefordert worden (http://en.wikipedia.org/wiki/Power_Balance).

POWER BALANCE gibt darin öffentlich zu, dass es keinerlei zuverlässigen wissenschaftlichen Nachweis gibt, der die aufgestellten Behauptungen in der Verbesserung von Kraft, Gleichgewicht und Flexibilität stützt:

“Power Balance wristbands
In our advertising we stated that Power Balance wristbands improved your strength, balance and flexibility. We admit that there is no credible scientific evidence that supports our claims and therefore we engaged in misleading conduct in breach of s52 of the Trade Practices Act 1974. If you feel you have been misled by our promotions, we wish to unreservedly apologise and offer a full refund.”

http://www.powerbalance.com/australia/ca
und
http://www.powerbalance.it/antitrust

POWER BALANCE (Australien) entschuldigt sich bei Käufern, die sich aufgrund des Angebots getäuscht fühlen. Bis zum 30. Juni 2011 besteht die Möglichkeit der kompletten Rückerstattung von Kaufpreis inkl. Porto.

Unterlassungserklärung/Verpflichtung:
http://bit.ly/hS17B1

Darüber hinaus muss POWER BALANCE in Australien auf die Werbung mit dem irreführenden Begriff “performance technology” verzichten.

Einige Videos:
http://scepticsbook.com/2010/12/22/power-balance-admits-to-false-claims/

Auch Händler reagieren schon auf diese Meldungen:
http://irontwit.creativeblogs.net/2011/01/07/cycling-and-scientific-woo/

Sammelklage USA:
http://bit.ly/i81ckP

Weiterführende Links:
http://www.accc.gov.au/content/index.phtml/itemId/964074
http://www.accc.gov.au/content/index.phtml/itemId/964065

Medienberichte:
http://bit.ly/frmE8e
http://www.elmundo.es/elmundo/2011/01/05/ciencia/1294228068.html
http://www.elmundo.es/elmundo/2010/11/17/andalucia_malaga/1289995226.html
http://blog.silvano.cavallina.net/index.php/2011/01/power-balance-latto-finale/#axzz1AKwcfqEJ
http://fr.motocrossmag.be/index.php/2010/12/produits-le-bracelet-power-balance-serait-une-arnaque/
http://www.sportsscientists.com/2011/01/power-balance-bracelets-no-credible.html
http://sports.yahoo.com/blogs/post/Makers-of-power-bracelets-admit-there-s-no-scien?urn=top-303858
http://www.uni-yoga.org/blogdoderose/diversos/a-pulseira-power-balance-e-o-axioma-numero-um/ (Folha de São Paulo)

Quelle:
http://scienceblogs.com/pharyngula/2011/01/sweet_justice.php
http://theinnerring.blogspot.com/2010/08/power-balance-under-investigation.html

siehe auch:
http://en.wikipedia.org/wiki/Power_Balance

http://www.sueddeutsche.de/wissen/power-balance-baender-wie-man-ein-billiges-armband-teuer-verkauft-1.1053007-3

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Endlich Schluss mit der Kippe – jeder Zweite will aufhören … – mit Hypnose & EFT klappt´s mit 80%iger Sicherheit!

Ab Samstag Mitternacht darf in keiner bayerischen Kneipe mehr geraucht werden. Das Nichtraucherschutzgesetz tritt in Kraft und dann gilt in allen öffentlichen Gebäuden, Diskos und auf Festen das totale Rauchverbot.

Viele Raucher überlegen schon, ob das nicht der entscheidende Anlass ist, um die Glimmstängel endlich einzustampfen. Laut unserer Antenne Bayern Online-Umfrage wünscht sich das die Hälfte der bayerischen Raucher: Endlich aufhören!

Wenn auch Sie aufhören wollen zu rauchen, dann hat Antenne Bayern heute eine Möglichkeit mit dem Rauchen aufzuhören – denn Antenne Bayern hat den Trend erkannt und bietet heute “Nichtraucher in fünf Stunden” nur durchs Radiohören. Man darf in einem Jahr auf die Erfolgsquote gespannt sein.

Ohne große Spannung kenne ich die Wirkung und Erfolgsquote meines persönlichen Intensiv-Nichtrauchercoaching´s – diese liegt im Moment bei ca. sage und schreibe 80% Rauchfreiheit nach einem Jahr! Die von mir angewandte Methodenkombination von persönlicher Hypnose & EFT arbeitet wirkungsvoll und zuverlässig. Das Zusammenspiel von Körper und Geist ist für das dauerhafte Erreichen eines jeden Ziels unabdingbar – auch beim Ziel endlich Nichtraucher zu sein!

In die rauchfreie Zukunft mit wissenschaftlicher Anerkennung:
http://www.meg-hypnose.de/uploads/media/Studien_zur_Effektivitaet.pdf
http://homepages.uni-tuebingen.de/revenstorf/prasent.htm#rauch

In einer einzelnen persönlichen Coachingeinheit 3-4 Stunden Dauer lernt Ihr Bewusstsein mit dem Unterbewusstsein zusammenzuarbeiten – für Ihren Erfolg!

Dies findet nur für SIE persönlich statt, denn ein Gruppencoaching kann niemals die Individualität gewährleisten, die für einen dauerhaften Erfolg mehr als notwendig ist. Ein Gruppencoaching würde hier wie ein Gieskannenprinzip funktionieren – jeder bekommt ein bisschen, aber jeder nicht individuell genug!

Bei dem von mir angebotenen Intensiv-Nichtrauchercoaching können Sie sicher sein, dass nur SIE im Mittelpunkt stehen – für Ihren Erfolg!

Allerdings gibt es zwei Grundvoraussetzungen für ein Intensiv-Nichtrauchercoaching:

  1. Der Wunsch mit dem Rauchen aufhören zu wollen muss von IHNEN kommen – SIE (und niemand anderes!) müssen wirklich “aufhören wollen” und es nicht nur “mal versuchen”!
  2. Sie dürfen ca. 6 Stunden vor dem Termin NICHT mehr rauchen, um mit einem sehr hohen Druck in die Praxis zu kommen!

Haben Sie Interesse und möchten einen persönlichen Termin vereinbaren? Dann setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Gerne stehe ich Ihnen auch persönlich Rede & Antwort.

Viele Grüße und eine gesunde Zukunft,
Euer Rouven M. Siegler

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