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Bitte beachten: ab 01. Oktober 2022 wieder generelle Maskenpflicht in therapeutischen Einrichtungen …

Liebe Patientinnen und Patienten,
bitte tragen Sie beim Betreten der Praxis einen FFP2-Mund-Nasen-Schutz. Es herrscht zu Ihrer und unserer Sicherheit ab 01. Oktober 2022 bis auf weiteres die generelle FFP2-Maskenpflicht in allen medizinischen und therapeutischen Einrichtungen.

Bitte kommen Sie nicht zu früh (und auch nicht zu spät) zu Ihrem Termin, so dass Ihr Aufenthalt in der Praxis Ihrer Behandlungszeit entspricht. Ein längeres Verweilen in der Praxis vor und nach dem Termin ist nicht gestattet.

Vielen Dank,
Euer
Rouven M. Siegler

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Impft Euch!

Keine Impfung bietet einen hundertprozentigen Schutz vor Ansteckung – genauso wenig wie ein Medikament bei sämtlichen Patienten wirkt. Allerdings können Impfungen die Wahrscheinlichkeit, krank zu werden, deutlich senken. Für die Masern etwa gilt: Von 100 Geimpften bekommen ein bis acht Menschen trotzdem die Masern, wenn sie dem Virus ausgesetzt sind. Aber: Von 100 Ungeimpften stecken sich mindestens 90 an.

Quelle: http://taz.de/!155870/

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Unterbringung/Zwangseinweisung – der letzte Weg …

Die Unterbringungsgesetzte der Länder regeln die „Unterbringung von Menschen mit psychischen Auffälligkeiten oder Störungen“ in einer geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik – gegen den eigenen Willen. Zwangseinweisungen erfolgen in der Regel bei anders nicht abwendbarer akuter Gefahr für den Betroffenen und auch gegenüber anderen, z.B. wenn andere Personen angegriffen werden oder massiv andere Rechtsgüter gefährdet werden.

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Gesetz über die Unterbringung
psychisch Kranker und deren Betreuung
(Unterbringungsgesetz – UnterbrG)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 5. April 1992

Art. 1
Voraussetzungen der Unterbringung

(1) Wer psychisch krank oder infolge Geistesschwäche oder Sucht psychisch gestört ist und dadurch in erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder sonst in geeigneter Weise untergebracht werden. Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ist die Unterbringung insbesondere auch dann zulässig, wenn jemand sein Leben oder in erheblichem Maß seine Gesundheit gefährdet. Die Unterbringung darf nur angeordnet werden, wenn die Gefährdung nicht durch weniger einschneidende Mittel, insbesondere durch Hilfen nach Art. 3, abgewendet werden kann.

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Eine feste Klassifizierung welche akuten psychischen Störungen oder Erkrankungen mit Selbst- oder Fremdgefährdung für eine Unterbringung sprechen, gibt es nicht. Zu den meisten Krankheitsbildern der Unterbringung zählen unter anderem: Verwirrtheit durch akute organische Psychosen, schizophrenen Störungen, stoffgebundenen, z. B. alkoholabhängigen oder durch Drogen hervorgerufenen Störungen. Aber auch aufgrund einer massiven Persönlichkeitsstörung kann eine Zwangseinweisung durchaus notwendig und gerechtfertigt sein.

Für eine Unterbringung spielen zwei wesentliche Faktoren eine wichtige Rolle:

  • den Schweregrad der Störung
  • das Ausmaß bereits eingetretener gefährdender Verhaltensweisen oder Äußerungen.

Hauptgrund für betreuungsrechtlich begründete Zwangseinweisungen sind nicht nur unmittelbare Gefährdungen, sondern auch andere schwere Formen weiterer Selbstgefährdung, z. B. Nichtbehandlung schwerster körperlicher Leiden und rechtlich auch um die Gefahr einer schweren Verfestigung chronischer psychischer Störungen. Durch die Behandlung einer primären Krankheit, die für die Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Störung verantwortlich ist, kann einer Fortschreitung und Chronifizierung meistens Einhalt geboten werden.

Die Krankheitserkenntnis & auch -einsicht ist für eine freiwillige Behandlung Grundvoraussetzung – diese „Compliance“ spielt für den weiteren Verlauf einer jeden Krankheit eine sehr wichtige Rolle. Sollte diese fehlen und die oben genannten Faktoren zutreffen, bleibt als „Mittel der letzten Wahl“ keine andere Möglichkeit, als diesen Schritt zu tun, um dem Patienten zu helfen.

Die fremdeingeleitete, gesetzliche Unterbringung ist der letzte Weg, einem psychisch Kranken Menschen zu helfen – wohl aber manchmal leider schon alleine zum Schutz und auch zur Hilfe des Betroffenen notwendig.

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Persönlichkeitsstörungen vs. Krankheitseinsicht – Beispiel „Narzisstische Persönlichkeitsstörung“

Die Narzisstische Persönlichkeitsstörung tritt oftmals zusammen mit einer Antisozialen Persönlichkeitsstörung auf und ist durch schwere zwischenmenschliche Probleme und Verhaltensmuster gekennzeichnet, die sich mit ihren Mustern von innerem Erleben und Verhalten deutlich von der Mehrheit der Bevölkerung abweichen. Diese Abweichungen zeigen sich im Wahrnehmen, Denken, Fühlen und in den Beziehungen zu anderen. Die Muster sind stabil zeigen sich in verschiedenen Situationen. Nicht der Patient hat also hier den Leidensdruck, sondern überwiegend z.B. der Partner.

Kennzeichen dieser Persönlichkeitsstörung ist es, dass die Kommunikation bzw. die Interpretation von Äußerungen von anderen Personen einseitig (nach den typischen Schemata der Persönlichkeitsstörung) fehlgedeutet wird und so durch diese Störung geprägt bzw. gestört ist. Zumeist verfängt sich auch der Partner mehr und mehr in diesem Netz.

Da sich die (internen) Probleme immer mehr aufhäufen und alle anderen schuld sind – nur nicht der Betroffene selbst – greift nun wieder ein falsches Denkschema: „Warum soll man selbst in die Hand nehmen? Die Anderen sind ja schuld! Sollen die doch! Ist nicht mein Problem!“

 

Diese Persönlichkeitsstörung geht oftmals mit somatischen Störungen einher und kann in schweren Depressionen enden. Aufgrund der fehlenden Krankheitseinsicht kann diesen Personen zumeist nicht geholfen werden, solange eben diese Einsicht für die eigene Krankheit fehlt.

Wie soll man sich aber gegenüber solchen Menschen verhalten? Der einfachste Weg ist solchen Personen keinerlei Aufmerksamkeit zu schenken. Jede Reaktion Ihrerseits zieht Sie mit in diesen Teufelskreis. Lassen Sie sich nicht Ihrer Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, Höflichkeit oder den Respekt nehmen! Leben Sie mit einem Lächeln im Gesicht und bauen Sie sich somit einen „Sicherheitswall“ auf.

Wichtigster Grundsatz: Bleiben Sie sich selbst treu!

In diesem Sinne: Lassen Sie es sich gut gehen, denn wir haben etwas was diese Menschen niemals in ihrem Leben erfahren werden:
Wir lieben und wir werden geliebt!

Viele Grüße und ein tolles Osterfest

Rouven M. Siegler

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