Bitte beachten: ab 01. Oktober 2022 wieder generelle Maskenpflicht in therapeutischen Einrichtungen …

Liebe Patientinnen und Patienten,
bitte tragen Sie beim Betreten der Praxis einen FFP2-Mund-Nasen-Schutz. Es herrscht zu Ihrer und unserer Sicherheit ab 01. Oktober 2022 bis auf weiteres die generelle FFP2-Maskenpflicht in allen medizinischen und therapeutischen Einrichtungen.

Bitte kommen Sie nicht zu früh (und auch nicht zu spät) zu Ihrem Termin, so dass Ihr Aufenthalt in der Praxis Ihrer Behandlungszeit entspricht. Ein längeres Verweilen in der Praxis vor und nach dem Termin ist nicht gestattet.

Vielen Dank,
Euer
Rouven M. Siegler

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.