Egal ob CEO, Führungsmanagement oder im Dienstverhältnis – es gibt viele berufliche und persönliche Gründe für einen “Flug unter dem Radar” was eine Therapie oder ein Coaching betrifft. Zunächst: Diskretion und Verschwiegenheit haben bei mir einen sehr hohen Stellenwert.
Fallbeispiel CEO/Führungsmanagement: Gerade in höheren Positionen fällte es zunehmend schwerer sich jemandem mit persönlichen Belangen oder gar Problemen anzuvertrauen, denn dies könnte sehr schnell als Schwäche angesehen werden. Schwierigkeiten Entscheidungen zu treffen, Müdigkeit und Abgeschlagenheit können ein Grund sein rechtzeitig die Entscheidung zu treffen sich Unterstützung zu holen. Wer aber geht damit gerne zum Betriebsarzt?
Fallbeispiel Dienstverhältnis: Mittlerweile haben sämtliche Organisationen verstanden, dass auch die psychosoziale Fürsorgepflicht im Rahmen des Dienstverhältnisses eine wichtige Rolle spielt. Sie haben trotzdem Probleme, mit denen Sie sich nur ungern oder am liebsten gar nicht an Ihren Dienstherren wenden möchten – gar aus Angst vor Repressalien, Vermerke in der Personalakte, etc.?
Hier kann ich Ihnen helfen, denn als reine Privatpraxis für Coaching und Therapie (und Ihnen als Selbstzahler) sind unsere Termine diskret.
Die Möglichkeit von Terminen außerhalb der regulären Praxiszeit und auch der direkte Zugang zur Praxis über die Tiefgarage bieten völlige Diskretion Ihres Besuchs bei mir in der Praxis.
Selbstzahler klar im Vorteil …
Die Versicherung einzubeziehen ist nicht immer von Vorteil, denn das kann richtig teuer werden!
Psychotherapeutische Leistungen, die über die gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung abgerechnet werden, können beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- und privaten Krankenversicherungen zu erheblichen Risikozuschlägen führen. Bei privaten Krankenversicherungen kann die Einreichung der psychotherapeutischen Rechnung darüber hinaus auch zur Beitragserhöhung führen!
Selbstzahler sind bei all den genannten Punkten deutlich im Vorteil, denn ich verpflichte mich gegenüber meinen Patienten und Klienten zur absoluten Vertraulichkeit. Als Selbstzahler werden (da die Abrechnung meiner Honorare immer direkt mit dem Patient/Klient erfolgt) keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben, wie dies z.B. bei der Konsultation von Ärzten bei der Abrechnung über die Krankenkassen fraglos der Fall ist.
Solche gespeicherten Informationen können auch beruflich von Nachteil werden, wenn man sich z.B. für den Staatsdienst bewerben möchte. Immer wieder, werden bei den oben genannten Punkten, Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Durch die Inanspruchnahme der psychotherapeutischen Leistung über die Krankenkasse oder Versicherung ist man dann auch verpflichtet diese wahrheitsgemäß zu beantworten – dies ist dann meist eh schon bekannt!
Steuerliche Anerkennung für Therapiekosten
Die Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können als sogenannte „Sonderausgaben“ in der Steuererklärung geltend gemacht werden und so unter Umständen die Steuerlast mindern!
Das Finanzgericht Münster hat entschieden (Az: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.
Steuerliche Anerkennung für Coaching
Ein reines Coaching (keine Therapie!) wird generell weder von der gesetzlichen Krankenkasse noch privaten Krankenversicherungen erstattet. Die Kosten für Stresstoleranz-, & Business-Coaching sind aber für alle Berufstätigen als „Werbungskosten“ von der Steuer ebenfalls voll absetzbar.
Wichtig: Durch diese Absetzbarkeit in der privaten Steuererklärung reduziert sich die Investition nachträglich – je nach Steuersatz – i.d.R. um 30-50 %!
Mehr Infos zu mir, detaillierteren Informationen und dem schnellen Weg zu einem Termin sin zu finden unter dem LINK im Bereich “Behandlungs- & Honorarvertrag”.
Weitere Fragen gerne auch via email oder WhatsApp.
Euer
Rouven M. Siegler