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Selbstzahler in der Hypnosetherapie: Diskretion und Vertraulichkeit für eine effektive Behandlung

Hypnosetherapie hat sich als wirksame Methode zur Behandlung verschiedener psychischer und körperlicher Herausforderungen erwiesen. Während viele Menschen Hypnosetherapie über ihre Krankenversicherung in Anspruch nehmen, entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, als Selbstzahler für ihre Behandlung aufzukommen. Die Selbstzahlung bietet in der Therapie wie im Coaching einige Vorteile, die es gilt hervorheben – insbesondere in Bezug auf Diskretion und Vertraulichkeit.

Die Entscheidung, als Selbstzahler für Hypnosetherapie zu bezahlen, bietet Klienten eine erhöhte Privatsphäre und Diskretion. Oftmals sind persönliche Themen oder Herausforderungen, die Menschen mit Hypnosetherapie angehen möchten, sehr sensibel und intim. Als Selbstzahler haben Klienten die Möglichkeit, ihre Behandlung privat zu halten, da keine Informationen in ihren Versicherungsakten dokumentiert werden müssen. Dies schafft ein Gefühl der Sicherheit und ermöglicht es den Klienten, sich freier zu öffnen und sich auf ihre Behandlung zu konzentrieren.

Ein weiterer Vorteil der Selbstzahleroption in der Hypnosetherapie besteht darin, dass Klienten die volle Kontrolle über den Zugang zu ihren therapeutischen Informationen haben. Als Selbstzahler können sie selbst entscheiden, wer Zugang zu ihren Behandlungsdaten erhält. Dies ist besonders wichtig für Personen, die ihre Privatsphäre schützen möchten oder Berufe ausüben, in denen Vertraulichkeit von größter Bedeutung ist. Indem sie die Verantwortung für die Bezahlung ihrer eigenen Behandlung übernehmen, können Klienten sicherstellen, dass ihre therapeutischen Informationen sicher und geschützt bleiben.

Darüber hinaus ermöglicht die Selbstzahlung in der Hypnosetherapie den Klienten die Freiheit, einen Therapeuten ihrer Wahl auszuwählen, der ihre individuellen Bedürfnisse am besten erfüllt. Oftmals sind bestimmte Hypnosetherapeuten möglicherweise nicht von allen Krankenversicherungen abgedeckt. Als Selbstzahler können Klienten aus einer breiten Palette von qualifizierten Fachleuten wählen, die über spezifische Expertise und Erfahrung in den gewünschten Bereichen verfügen. Diese Möglichkeit der individuellen Auswahl gewährleistet eine bessere Passung zwischen Therapeut und Klient, was zu effektiveren Behandlungsergebnissen führen kann.

Ein weiterer Aspekt, den es zu beachten gilt, ist die zeitliche Flexibilität, die Selbstzahler in der Hypnosetherapie genießen. Während bestimmte Krankenversicherungen begrenzte Anzahl von Sitzungen oder spezifische Zeitrahmen vorschreiben können, haben Selbstzahler die Möglichkeit, ihre Behandlungsdauer individuell festzulegen. Dies ermöglicht eine umfassendere und intensivere therapeutische Arbeit, die auf die individuellen Bedürfnisse des Klienten zugeschnitten ist.

Die Option der Selbstzahlung in der Hypnosetherapie bietet den Klienten die Möglichkeit, ihre eigenen therapeutischen Entscheidungen zu treffen und ihre Privatsphäre zu wahren. Die erhöhte Diskretion, die Kontrolle über den Zugang zu Behandlungsinformationen und die Möglichkeit, den passenden Therapeuten auszuwählen, sind nur einige der Vorteile, die Selbstzahler in der Hypnosetherapie genießen können.

Die Praxis „innergaming.de | Praxis für Coaching, Hypnose- & Psychotherapie“ ist eine führende Einrichtung für Hypnosetherapie, die hochqualifizierte und vertrauenswürdige therapeutische Dienstleistungen anbietet. Rouven M. Siegler, Heilpraktiker für Psychotherapie unterstützt Menschen dabei, ihre Lebensherausforderungen zu bewältigen und positive Veränderungen herbeizuführen. Diskreter Zugang in die Praxis direkt über die Tiefgarage, sowie die Möglichkeit von Terminen außerhalb der regulären Praxiszeiten runden die Diskretion bei uns in der Praxis ebenso ab, wie auch eine fast 20jährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Profisportlern, Schauspielern sowie Entscheidern in Wirtschaft und Politik.

Nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch via Telefon oder Zoom – sofort zu buchen über:

https://linktr.ee/rmsiegler

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Der Flug unter dem Radar …

Egal ob CEO, Führungsmanagement oder im Dienstverhältnis – es gibt viele berufliche und persönliche Gründe für einen “Flug unter dem Radar” was eine Therapie oder ein Coaching betrifft. Zunächst: Diskretion und Verschwiegenheit haben bei mir einen sehr hohen Stellenwert.

Fallbeispiel CEO/Führungsmanagement: Gerade in höheren Positionen fällte es zunehmend schwerer sich jemandem mit persönlichen Belangen oder gar Problemen anzuvertrauen, denn dies könnte sehr schnell als Schwäche angesehen werden. Schwierigkeiten Entscheidungen zu treffen, Müdigkeit und Abgeschlagenheit können ein Grund sein rechtzeitig die Entscheidung zu treffen sich Unterstützung zu holen. Wer aber geht damit gerne zum Betriebsarzt?

Fallbeispiel Dienstverhältnis: Mittlerweile haben sämtliche Organisationen verstanden, dass auch die psychosoziale Fürsorgepflicht im Rahmen des Dienstverhältnisses eine wichtige Rolle spielt. Sie haben trotzdem Probleme, mit denen Sie sich nur ungern oder am liebsten gar nicht an Ihren Dienstherren wenden möchten – gar aus Angst vor Repressalien, Vermerke in der Personalakte, etc.?

Hier kann ich Ihnen helfen, denn als reine Privatpraxis für Coaching und Therapie (und Ihnen als Selbstzahler) sind unsere Termine diskret.

Die Möglichkeit von Terminen außerhalb der regulären Praxiszeit und auch der direkte Zugang zur Praxis über die Tiefgarage bieten völlige Diskretion Ihres Besuchs bei mir in der Praxis.

Selbstzahler klar im Vorteil …

Die Versicherung einzubeziehen ist nicht immer von Vorteil, denn das kann richtig teuer werden!

Psychotherapeutische Leistungen, die über die gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung abgerechnet werden, können beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- und privaten Krankenversicherungen zu erheblichen Risikozuschlägen führen. Bei privaten Krankenversicherungen kann die Einreichung der psychotherapeutischen Rechnung darüber hinaus auch zur Beitragserhöhung führen!

Selbstzahler sind bei all den genannten Punkten deutlich im Vorteil, denn ich verpflichte mich gegenüber meinen Patienten und Klienten zur absoluten Vertraulichkeit. Als Selbstzahler werden (da die Abrechnung meiner Honorare immer direkt mit dem Patient/Klient erfolgt) keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben, wie dies z.B. bei der Konsultation von Ärzten bei der Abrechnung über die Krankenkassen fraglos der Fall ist.

Solche gespeicherten Informationen können auch beruflich von Nachteil werden, wenn man sich z.B. für den Staatsdienst bewerben möchte. Immer wieder, werden bei den oben genannten Punkten, Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Durch die Inanspruchnahme der psychotherapeutischen Leistung über die Krankenkasse oder Versicherung ist man dann auch verpflichtet diese wahrheitsgemäß zu beantworten – dies ist dann meist eh schon bekannt!

Steuerliche Anerkennung für Therapiekosten

Die Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können als sogenannte „Sonderausgaben“ in der Steuererklärung geltend gemacht werden und so unter Umständen die Steuerlast mindern!

Das Finanzgericht Münster hat entschieden (Az: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.

Steuerliche Anerkennung für Coaching

Ein reines Coaching (keine Therapie!) wird generell weder von der gesetzlichen Krankenkasse noch privaten Krankenversicherungen erstattet. Die Kosten für Stresstoleranz-, & Business-Coaching sind aber für alle Berufstätigen als „Werbungskosten“ von der Steuer ebenfalls voll absetzbar.

Wichtig: Durch diese Absetzbarkeit in der privaten Steuererklärung reduziert sich die Investition nachträglich – je nach Steuersatz – i.d.R. um 30-50 %!

Mehr Infos zu mir, detaillierteren Informationen und dem schnellen Weg zu einem Termin sin zu finden unter dem LINK im Bereich “Behandlungs- & Honorarvertrag”.

Weitere Fragen gerne auch via email oder WhatsApp.

Euer
Rouven M. Siegler

 

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Diskrete Anfragen – ganz anonym!

Hallo liebe Leser,

einen ganz neuen Service möchte ich Euch nicht vorenthalten. Einige von Euch haben Probleme, mit denen sie nicht gerne öffentlich hausieren gehen. Das ist verständlich und durchaus legitim! Daher biete ich Euch jetzt eine Möglichkeit, mit der Ihr Euch völlig anonym mit mir in Verbindung setzen könnt:

https://tellonym.me/rmsiegler

Über diesen Link könnt Ihr mir Eure Anfragen völlig anonym zukommen lassen – und ich stehe Euch Rede und Antwort für all Eure Fragen – völlig anonym, völlig diskret! Solltet ihr also Fragen haben, die Ihr gern anonym stellen wollt, könnt ihr das dort machen.

Vertrauen ist ein zerbrechliches, wertvolles Geschenk, mit dem man sorgsam umgehen muss.!

Viele liebe Grüße
Euer
Rouven M. Siegler

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