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Selbstzahler in der Hypnosetherapie: Diskretion und Vertraulichkeit für eine effektive Behandlung

Hypnosetherapie hat sich als wirksame Methode zur Behandlung verschiedener psychischer und körperlicher Herausforderungen erwiesen. Während viele Menschen Hypnosetherapie über ihre Krankenversicherung in Anspruch nehmen, entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, als Selbstzahler für ihre Behandlung aufzukommen. Die Selbstzahlung bietet in der Therapie wie im Coaching einige Vorteile, die es gilt hervorheben – insbesondere in Bezug auf Diskretion und Vertraulichkeit.

Die Entscheidung, als Selbstzahler für Hypnosetherapie zu bezahlen, bietet Klienten eine erhöhte Privatsphäre und Diskretion. Oftmals sind persönliche Themen oder Herausforderungen, die Menschen mit Hypnosetherapie angehen möchten, sehr sensibel und intim. Als Selbstzahler haben Klienten die Möglichkeit, ihre Behandlung privat zu halten, da keine Informationen in ihren Versicherungsakten dokumentiert werden müssen. Dies schafft ein Gefühl der Sicherheit und ermöglicht es den Klienten, sich freier zu öffnen und sich auf ihre Behandlung zu konzentrieren.

Ein weiterer Vorteil der Selbstzahleroption in der Hypnosetherapie besteht darin, dass Klienten die volle Kontrolle über den Zugang zu ihren therapeutischen Informationen haben. Als Selbstzahler können sie selbst entscheiden, wer Zugang zu ihren Behandlungsdaten erhält. Dies ist besonders wichtig für Personen, die ihre Privatsphäre schützen möchten oder Berufe ausüben, in denen Vertraulichkeit von größter Bedeutung ist. Indem sie die Verantwortung für die Bezahlung ihrer eigenen Behandlung übernehmen, können Klienten sicherstellen, dass ihre therapeutischen Informationen sicher und geschützt bleiben.

Darüber hinaus ermöglicht die Selbstzahlung in der Hypnosetherapie den Klienten die Freiheit, einen Therapeuten ihrer Wahl auszuwählen, der ihre individuellen Bedürfnisse am besten erfüllt. Oftmals sind bestimmte Hypnosetherapeuten möglicherweise nicht von allen Krankenversicherungen abgedeckt. Als Selbstzahler können Klienten aus einer breiten Palette von qualifizierten Fachleuten wählen, die über spezifische Expertise und Erfahrung in den gewünschten Bereichen verfügen. Diese Möglichkeit der individuellen Auswahl gewährleistet eine bessere Passung zwischen Therapeut und Klient, was zu effektiveren Behandlungsergebnissen führen kann.

Ein weiterer Aspekt, den es zu beachten gilt, ist die zeitliche Flexibilität, die Selbstzahler in der Hypnosetherapie genießen. Während bestimmte Krankenversicherungen begrenzte Anzahl von Sitzungen oder spezifische Zeitrahmen vorschreiben können, haben Selbstzahler die Möglichkeit, ihre Behandlungsdauer individuell festzulegen. Dies ermöglicht eine umfassendere und intensivere therapeutische Arbeit, die auf die individuellen Bedürfnisse des Klienten zugeschnitten ist.

Die Option der Selbstzahlung in der Hypnosetherapie bietet den Klienten die Möglichkeit, ihre eigenen therapeutischen Entscheidungen zu treffen und ihre Privatsphäre zu wahren. Die erhöhte Diskretion, die Kontrolle über den Zugang zu Behandlungsinformationen und die Möglichkeit, den passenden Therapeuten auszuwählen, sind nur einige der Vorteile, die Selbstzahler in der Hypnosetherapie genießen können.

Die Praxis „innergaming.de | Praxis für Coaching, Hypnose- & Psychotherapie“ ist eine führende Einrichtung für Hypnosetherapie, die hochqualifizierte und vertrauenswürdige therapeutische Dienstleistungen anbietet. Rouven M. Siegler, Heilpraktiker für Psychotherapie unterstützt Menschen dabei, ihre Lebensherausforderungen zu bewältigen und positive Veränderungen herbeizuführen. Diskreter Zugang in die Praxis direkt über die Tiefgarage, sowie die Möglichkeit von Terminen außerhalb der regulären Praxiszeiten runden die Diskretion bei uns in der Praxis ebenso ab, wie auch eine fast 20jährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Profisportlern, Schauspielern sowie Entscheidern in Wirtschaft und Politik.

Nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch via Telefon oder Zoom – sofort zu buchen über:

https://linktr.ee/rmsiegler

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Maskenpflicht in der Psychotherapie (PTK Bayern)

Weil vermehrt und immer wieder die Frage zur Maskenpflicht in der Behandlung aufgekommen ist – ein klares Statement zum Thema “Ausnahmen von der Maskenpflicht”: die PTK Bayern schreibt folgendes:

(…) Die Abdeckung des Mund-Nase-Bereiches des Gesichtes stellt aus fachlicher Sicht eine Beeinträchtigung psychotherapeutischer Behandlungen dar. Die Abdeckung von Mund und Nase kann für manche Patient*innen verunsichernd wirken, die erforderliche Einschätzung kritischer Entwicklungen bei Patient*innen einschränken und nonverbale Interventionsmöglichkeiten der/des Psychotherapeut*in erschweren oder unmöglich machen. In diesen Fällen kann es sein, dass die fachlich korrekte Durchführung von Psychotherapie nicht mehr möglich ist. Eine Mund-Nase-Bedeckung steht einer psychotherapeutischen Behandlung jedoch nicht grundsätzlich entgegen.

Die / Der behandelnde Psychotherapeut*in hat daher jeweils im individuellen Fall die fachliche Einschätzung vorzunehmen, ob die erforderlichen therapeutischen Maßnahmen unter Beachtung der Maskenpflicht fachlich korrekt durchgeführt werden können. Diese Einschätzung kann zu dem Ergebnis führen, zur Gewährleistung einer fachgerechten Behandlung auf die Mund-Nasen-Bedeckung während der Sitzung verzichten zu müssen. In einem solchen Fall wäre dann auch ein informiertes Einverständnis mit der Patientin/dem Patienten bzw. deren/dessen Personensorgeberechtigten herzustellen. Im Falle der Abweichung von der Maskenpflicht sollte die jeweilige fachliche Begründung und das eingeholte Einverständnis der Patientin/des Patienten in der Patientenakte dokumentiert werden.

https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/li_aenderungbayerischeinfektionsschutzmassnahmen.html

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Ab in den Süden – Urlaub

Die Praxis bleibt die nächste Woche urlaubsbedingt geschlossen.
Ab dem 02. Mai 2017 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Euer/Ihr
Rouven M. Siegler

PS: Via Email oder Anrufbeantworter zur Terminvereinbarung nach wie vor erreichbar. Pageranrufe werden NICHT weitergeleitet. Der Anrufbeantworter wird sporadisch abgehört.

Wenden Sie sich in dringenden Notfällen bitte an den Rettungsdienst bzw. an die Telefonseelsorge (Telefon 0800-111 0 111 oder 0800-111 0 222, kostenfrei).

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ACHTUNG – Praxis diese Woche geschlossen …

Die Praxis ist in der Woche vom 23.07. bis einschließlich 27.07.2012 wegen Weiterbildung geschlossen, denn Qualität kommt nicht von alleine und lässt sich auch durch nichts ersetzen!

Gerne können Sie mir Ihr Anliegen unter 0 80 53 / 798 625 auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Ich rufe Sie am Abend gerne zurück.

Viele Grüße aus München
Rouven M. Siegler

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Liebe Leser, liebe Patienten & Klienten …

Langsam neigt sich das Jahr 2011 dem Ende zu. Eine Zeit, in der wir in einigen Momenten der Ruhe auf Vergangenes schauen und hoffnungsvoll in die Zukunft blicken – auf das was kommt und kommen könnte …

Der Übergang in ein neues Jahr schafft die Möglichkeit, ein wenig langsamer zu treten, um in Ruhe von Altem loszulassen und neue Dinge anzupacken – Dinge, die bisher vielleicht noch keinen richtigen Platz gefunden haben und immer wieder verschoben wurden.

Ich wünsche Ihnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest unter Ihren Lieben sowie einen guten Rutsch in das sagenumwobene Jahr 2012 – ein Jahr des Umbruchs. Möge 2012 Ihnen ein guter Start glücken und alle Ihre Bemühungen mit Erfolg gekrönt sein.

Zwischen den Feiertagen (27.12. – 30.12.) ist die Praxis wie folgt zu erreichen:
zwischen 09:00 bis 12:00 Uhr – Telefon 0 80 53 / 798 625

Über die Feiertage bitte ich Sie, sich in dingenden medizinischen & psychischen Fällen an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden.
Diesen erreichen Sie unter 0180 / 5 19 12 12
In sehr akuten Notfällen wenden Sie sich direkt an Rettungsleitstelle unter 112.

Ab dem 3. Januar 2012 sind wir wieder wie gewohnt für Sie zu erreichen.

Viele Grüße
Ihr
Rouven M. Siegler

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