TV-Reminder | „Hypnosetherapie“, 10.08.2010, 18:30 Uhr, rfo-TV …

Am Freitag letzte Woche war ein Kamerateam bei mir in der Praxis in Bad Endorf. Der rfo-Mitarbeiter Sebastian Huber hat sich dem Liveexperiment Hypnose gestellt. Heute, Dienstag, 10. August 2010, war ich im TV-Studio in Rosenheim für eine Talkshow-Aufzeichnung zu diesem Thema.

Ausgestrahlt wird das ganze heute Abend, 10.08.2010
um 18.30 Uhr bei rfo (Regionalfernsehen Oberbayern) über Kabel, DVB-T und ASTRA.

Themen: 
Was ist Hypnose? Wie äußert sich die Hypnose körperlich während der Sitzung? Wo hilft Hypnose, wo nicht? Bin ich hypnotisierbar? Wie läuft eine Hypnose ab? Wie wirkt Hypnose? Wie viele Sitzungen sind nötig, wie oft? Wird die Therapie von Krankenkassen übernommen? 

Aktuell für alle die kein rfo-Programm empfangen können die zwei Beiträge im Onlinestream:

http://www.rfo.de/mediathek/Hypnosetherapie_in_Bad_Endorf-7527.html

http://www.rfo.de/mediathek/Dienstalk_Hypnose-7533.html

Viele Grüße
Rouven M. Siegler

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für TV-Reminder | „Hypnosetherapie“, 10.08.2010, 18:30 Uhr, rfo-TV …

Der Einsatz von Hypnose in der zahnärztlichen Praxis …

Der Einsatz von Hypnose in der Zahnheilkunde hat eine lange Geschichte. Die erste Dokumentation geht zurück bis in das Jahr 1765. In den „gelehrten Beiträgen“ zu den Braunschweigischen Anzeigen vom 27. Juli 1765 erschien ein Bericht über „neue Versuche, in Curirung der Zahnschmerzen, vermittels eines magnetischen Stahls“.

In diesem Artikel beschreibt der Autor wie er innerhalb weniger Minuten erfolgreich die „Stahlkur“ zur Heilung von Zahnschmerzen anwandte „ohne, daß sich solche von neuen einfanden“. Ein weiterer, oft zitierter Fall einer Zahnextraktion unter Hypnose wurde von Jean-Victor Oudet, einem Pariser Arzt, im Jahre 1836 vorgenommen. West beschreibt in einer Veröffentlichung von 1836 eine Zahnextraktion unter Hypnose bei einem zwölfjährigen Mädchen. Während bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts eine hypnotische Schmerzausschaltung im Vordergrund des Interesses stand, erweiterte sich parallel zur Entwicklung der modernen Lokalanästhetika das Indikationsspektrum der Hypnose in der Zahnmedizin.

Eine Behandlung der Gesichts- bzw. Mundhöhlenregion birgt unter anderem aufgrund eines besonders dicht innervierten und hoch emotional besetzten Behandlungsgebietes sowie einer permanenten Unterschreitung der Individualdistanz während der Behandlung besondere psychische Belastungen in sich. Jöhren und Sartory gehen davon aus, dass lediglich 20-30 % aller Patienten angstfrei zu einer zahnärztlichen Behandlung erscheinen. Internationale Studien belegen seit über 50 Jahren, dass 46-59 % aller Patienten erhebliche Angst vor einer zahnärztlichen Behandlung verspüren und bis zu 27 % der Patienten als hoch ängstlich gelten. Je nach Autor und Studie leiden bis zu 11 % aller zahnärztlichen Patienten unter einer manifesten Zahnbehandlungsphobie, also unter einer schweren, die Persönlichkeit des Patienten dominierenden psychischen Reaktion.

Einsatzgebiete von Hypnose in der Zahnärztlichen Praxis

Zahnbehandlungsangst
Auf Patientenseite ist die Zahnbehandlung ungeachtet aller technischen und pharmakologischen Fortschritte für die meisten Menschen immer noch ein sehr unangenehmes Ereignis. Schlechter Schlaf in der Nacht vor dem Termin, Appetitlosigkeit, Engegefühle und Verkrampftheit im Körper belasten viele Patienten schon bei der Vorstellung einer zahnärztlichen Behandlung. Ausgelöst werden diese Angstreaktionen häufig durch frühere Erfahrungen mit (zahn-) ärztlichen Tätigkeiten, die durch Vorstellungsbilder geradezu mittelalterlicher Horrorszenen noch verstärkt werden. Selten werden dabei die tatsächlich zu erwartenden Situationen richtig eingeschätzt, es genügen die mitgebrachten Phantasien oder die Erzählungen anderer, selbst die einfachste Behandlung zu Streß werden zu lassen.

Ein mögliches Verfahren zur Stressreduktion und zum Angstabbau ist die „Klinische Hypnose“. Das psychologische Verfahren nutzt Suggestionen (lat. suggerere: einflüstern, eingeben) zur Aktivierung einer speziellen Veränderung des Bewusstseinszustandes des Patienten während einer Behandlung. Ziel einer solchen, vom Patienten aktiv hervorgerufenen und vom Zahnarzt unterstützten „Trance“ ist eine unterschiedlich intensive Abkoppelung von der Behandlungssituation mit körperlicher und geistiger Entspannung.

Hypno-Anästhesie / Hypno-Analgesie
Der Einsatz von Hypnose zur Erzeugung von Analgesie bzw. Anästhesie (Schmerzfreiheit/Taubheit) hat gegenüber der chemischen Anästhesie viele Vorzüge. Sie erzeugt keine chemische Taubheit, die die Patienten noch Stunden nach der Behandlung beeinträchtigt, die Aussprache behindert oder die Gefahr von Bissverletzungen der Wangenschleimhaut beinhaltet; sie vermeidet pharmakologische Risiken, wie z.B. allergische Reaktionen; und sie vermeidet die oft gefürchtete Nadel. Eine ausreichende Hypno-Anästhesietiefe z.B. für chirurgische Eingriffe wie Kieferoperationen oder das Setzen von Implantaten kann in ungefähr 20?30 % der Bevölkerung erzielt werden. Als unterstützende Maßnahme zur chemischen Anästhesie kann dadurch die benötigte Betäubungsmittelmenge deutlich verringert werden.

Extraktionen, Wurzelkanalbehandlungen, tiefe Füllungen und Zahnfleischbehandlungen können für den Patienten deutlich entspannter ablaufen, wenn einfache Induktionen und Suggestionen für Taubheit und Entspannung eingesetzt werden. In der Praxis kann die sog. Handschuhanästhesie, ein hypnotisch hervorgerufenes Taubheitsgefühl der Hand, herbeigeführt werden. Dieses taube Gefühl der Hand wird dann durch Berührung auf die zur Behandlung vorgesehenen Bereiche übertragen. Auch die durch die Hypnose hervorgerufene körperliche und geistige Entspannung mit der darauf zurückzuführenden Verringerung der Behandlungsangst, hebt die Schmerzschwelle spürbar an.

Blutungskontrolle
In der Literatur sind viele Falldarstellungen zu finden, wie Hypnose zur Verminderung einer Blutung nach chirurgischen Eingriffen eingesetzt worden ist. Einige Berichte beschreiben, dass es bei hypnotisierten Patienten nach chirurgischen Schnitten zu einer bemerkenswerten Blutleere gekommen sei. Nachblutungen nach einer Zahnentfernung können durch direkte Suggestionen „und stell jetzt die Durchblutung ab!“ bei hypnotisierten Patienten deutlich vermindert werden.

Zähneknirschen / Kiefergelenksbeschwerden
Die Folgen von nächtlichem Knirschen und Pressen können u.a. Muskelschmerzen, Kiefergelenksbeschwerden und Zahnhartsubstanzverluste bis hin zur Schädigung des Zahnnervs sein. Mögliche Ursachen für diese Symptome können eine fehlerhafte Verzahnung oder ein auch lange zurückliegender Unfall sein. Das Zähneknirschen kann auch Ausdruck von Anspannung oder Angst sein. Hypnose kann hier eingesetzt werden, um die Fähigkeiten des Patienten zu Entspannen zu verbessern und/oder mit seinen Ängsten besser umzugehen. Progressive Muskelentspannung mit der Betonung der Kaumuskulatur bzw. der Schulter- und Nackenmuskulatur bringt ebenfalls spürbare Erleichterung. Suggestionen, die Zähne immer leicht außer Kontakt zu halten, können in hypnotische Entspannungsprogramme integriert werden. Hypnose kann einen deutlichen Beitrag im Rahmen eines ganzheitlichen Behandlungskonezptes von Bruxismus leisten.

Würgereiz
Der Würgereiz ist primär ein Überlebensmechanismus, der dafür sorgt, dass nichts unangenehmes oder gefährliches heruntergeschluckt oder eingeatmet wird. Bei vielen Patienten ist dieser Reflex jedoch überempfindlich und hindert daran, notwendige zahnärztliche Behandlungen durchführen zu lassen oder eine wirksame Mundhygiene zu betreiben. Hypnose kann den Würgereiz durch verschiedene Strategien verkleinern. Suggestionen von Gelassenheit und Entspannung, insbesondere der Zunge, können dem Patienten helfen den Würgereiz zu beherrschen. Auch die Kombination von Akupunktur und hypnosuggestiver Kommunikation hilft oftmals. Die Aktivierung spezieller Akupunkturpunkte kombiniert mit hypnosuggestiver Kommunikation führt häufig zu erstaunlichen Ergebnissen und ermöglicht Behandlungen, die sonst aufgrund des Würgereizes unmöglich wären.

Kinderhypnose
Ebenfalls sehr erfolgreich kommt die Hypnose in der Kinderbehandlung zum Einsatz. Kinder, speziell im Vor- und Grundschulalter, können sehr leicht in Trance gehen, da sie im Umgang mit Trancezuständen sehr erfahren sind. Ein Großteil ihres Spielens findet in Phantasiewelten statt, in die sie genauso leicht hinein- wie hinausgehen. Diese Fähigkeiten der Kinder lassen sich nutzen, um eine, für alle Beteiligten nicht nur stressarme, sondern positiv-humorvolle, von Empathie geprägte Behandlung durchzuführen. Kinderhypnose ist gekennzeichnet durch einen liebevollen Umgang mit Kindern. Die Kinderhypnose unterscheidet sich von der Erwachsenenhypnose vor allem durch eine altersgerechte Begrifflichkeit und Bildersprache. Kinder lieben konfuse, verrückte und verzauberte Geschichten. Auch können einfache Hilfsmittel, wie die „Zaubermöwe“ oder Hand- bzw. Fingerpuppen helfen, die kleinen Patienten von der Behandlung zu dissoziieren. Kinder können sogar mit offenen Augen in tiefe Trancezustände gehen und sogar sprechen ohne die Trance damit zu unterbrechen. Eine Tranceinduktion ist für ein Kind ein Spiel, dem es gerne folgt, wenn das Spiel spannend ist und Spaß macht.

Was machen also Hypnose-Zahnärzte bei Kindern anders als gewöhnliche Zahnärzte? Sie denken anders. Zahnärzte, die Hypnose in der Kinderbehandlung einsetzen freuen sich auf jedes Kind. Für sie gibt es keine unbehandelbaren oder schwierigen Kinder. Kinder sind höchstens interessant, manchmal auch hochinteressant oder präkooperativ. Das Denken prägt das Handeln und Vorannahmen bestimmen Ergebnisse…

Hypnose-Zahnärzte reden auch anders. Instrumente und Materialien werden z.B. mit kindgerechten, bildhaften und positiv besetzten Bezeichnungen versehen. Das Ätzgel wird zum Zahnshampoo, die Spritze zur Kügelcheneinfüllmaschine und der Rosenbohrer zum Marienkäfer, der im Zahn krabbelt. Hypnose-Zahnärzte behandeln Kinder anders. Mit hypnotischen Techniken wird die zahnärztliche Behandlung von Kindern zum Vergnügen und die Zahl von „interessanten“ und „hochinteressanten“ Kindern sinkt stetig .

Methoden der Hypnose
Bei der insbesondere durch den amerikanischen Psychiater Milton Erickson (1901-1980) maßgeblich beeinflussten modernen medizinischen Hypnose kommen Auto- und Fremdsuggestionen zum Einsatz. Ohne das bislang eine abschließende wissenschaftliche Erklärung für das Zustandekommen von Trancezuständen gefunden werden konnte, lassen sich durch die von Erickson formulierten Techniken bei bis zu 90 % der Patienten unterschiedlich tiefe Trancezustände hervorrufen. Trance ist ein völlig natürliches Phänomen und wird seit altersher und in vielen Kulturen weltweit auch dazu benutzt, um zu heilen – sich selbst oder andere. Über Hypnose und Trance wird seit vielen Jahren intensiv geforscht. Speziell über den Einsatz von Hypnose in der Zahnheilkunde sind in jüngster Zeit in Deutschland zwei Habilitationen geschrieben worden.

Durch Hypnose als spezielle Kommunikationsform wird der Patient in angenehmer Weise körperlich und geistig entspannt. Er liegt mit geschlossenen Augen auf dem Behandlungsstuhl, seine Muskeln sind locker, er gibt – bildlich gesprochen – den Mund zur Reparatur ab. Er ist mit seinem inneren Erleben z.B. mit einem schönen Urlaubsaufenthalt oder anderen positiv besetzten Erinnerungen auf das Angenehmste beschäftigt, reagiert aber auf Ansprechen und behält seine natürlichen Reflexe. Der Patient ist nicht „weg“ in einem wie auch immer definierten Nirwana, sondern erlebt die Behandlung dissoziiert, wie durch einen Nebel quasi aus einiger Entfernung. Patienten beschreiben ihre Wahrnehmungen von der zahnärztlichen Therapie mit Formulierungen wie: „Ich habe schon mitbekommen, dass Sie meinen Zahn präpariert haben. Aber es war mir nicht so wichtig. Es war irgendwie weit weg von mir.“ Ein weiterer angenehmer Nebeneffekt einer Behandlung unter Hypnose: das Trance-Phänomen der Zeitverzerrung. Die subjektiv empfundene Zeit einer hypnotisierten Person ist sehr oft wesentlich kürzer als die tatsächlich vergangene Zeit. Häufig wird die Dauer einer z.B. zweistündigen Präparationssitzung auf Nachfragen mit empfundenen 45 Minuten angegeben. Eine Besonderheit, die ja gerade in der Zahnarztpraxis nicht von Nachteil ist.

Das Gelingen einer Hypnose-Induktion hängt nicht davon ab wie der Hypnotiseur eine Trance induziert, sondern steht und fällt mit der Fähigkeit und Bereitschaft des Patienten, sich zu entspannen und in eine Trance zu gehen. Kein noch so rhetorisch versierter Hypnotiseur wird bei einem Patienten Trance induzieren können, wenn dieser dazu nicht bereit ist. Eine zentrale Aufgabe des Behandlers ist es, einen kommunikativen Rahmen zu schaffen, der es dem Patienten ermöglicht eine Trance zuzulassen. Hierbei spielen u.a. die Aufklärung über Hypnose-Mythen, die Vorstellungen des Patienten wie eine Hypnose abläuft und das Vertrauen in die Kompetenz und Seriösität des Behandlers eine wichtige Rolle.

Bei einer an der Universität in Lübeck durchgeführten Studie zur allgemeinen Akzeptanz der Hypnose bei Mund-,Kiefer- und Gesichtschirurgischen Eingriffen lehnten lediglich 6 % der befragten Patienten den Einsatz von Hypnose ab, während ihn zwei Drittel der Befragten als sehr sinnvoll bzw. grundsätzlich sinnvoll hielten. Über 75 % der Patienten in dieser Studie glauben, das Hypnose eine Bereicherung der medizinischen Therapie darstellt. Nur 1,6 % der Befragten sahen dies anders. In einer Studie des Autors zur patientenseitigen Akzeptanz von Hypnose in der allgemeinen Zahnarztpraxis mit über 1.100 Teilnehmern weist die überwiegende Mehrheit zahnärztlicher Patienten eine offene bzw. positive Einstellung zur Hypnose auf sowie eine beachtliche Motivation klinische Hypnose bei medizinischen und zahnmedizinischen Behandlungen in Anspruch zu nehmen.

Schlussfolgerung
Zahnärztliche Behandlungen egal ob mit oder ohne Lokalanästhesie verursachen häufig großen Stress und/oder Angst. Die moderne medizinische Hypnose stellt einen Weg dar, die zahnärztliche Behandlung für Arzt, Mitarbeiter und Patienten zu einer möglichst positiven Erfahrung werden zu lassen.

Quelle: Autor: Christian Rauch – jameda.de

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für Der Einsatz von Hypnose in der zahnärztlichen Praxis …

Endlich Schluss mit der Kippe – jeder Zweite will aufhören … – mit Hypnose & EFT klappt´s mit 80%iger Sicherheit!

Ab Samstag Mitternacht darf in keiner bayerischen Kneipe mehr geraucht werden. Das Nichtraucherschutzgesetz tritt in Kraft und dann gilt in allen öffentlichen Gebäuden, Diskos und auf Festen das totale Rauchverbot.

Viele Raucher überlegen schon, ob das nicht der entscheidende Anlass ist, um die Glimmstängel endlich einzustampfen. Laut unserer Antenne Bayern Online-Umfrage wünscht sich das die Hälfte der bayerischen Raucher: Endlich aufhören!

Wenn auch Sie aufhören wollen zu rauchen, dann hat Antenne Bayern heute eine Möglichkeit mit dem Rauchen aufzuhören – denn Antenne Bayern hat den Trend erkannt und bietet heute „Nichtraucher in fünf Stunden“ nur durchs Radiohören. Man darf in einem Jahr auf die Erfolgsquote gespannt sein.

Ohne große Spannung kenne ich die Wirkung und Erfolgsquote meines persönlichen Intensiv-Nichtrauchercoaching´s – diese liegt im Moment bei ca. sage und schreibe 80% Rauchfreiheit nach einem Jahr! Die von mir angewandte Methodenkombination von persönlicher Hypnose & EFT arbeitet wirkungsvoll und zuverlässig. Das Zusammenspiel von Körper und Geist ist für das dauerhafte Erreichen eines jeden Ziels unabdingbar – auch beim Ziel endlich Nichtraucher zu sein!

In die rauchfreie Zukunft mit wissenschaftlicher Anerkennung:
http://www.meg-hypnose.de/uploads/media/Studien_zur_Effektivitaet.pdf
http://homepages.uni-tuebingen.de/revenstorf/prasent.htm#rauch

In einer einzelnen persönlichen Coachingeinheit 3-4 Stunden Dauer lernt Ihr Bewusstsein mit dem Unterbewusstsein zusammenzuarbeiten – für Ihren Erfolg!

Dies findet nur für SIE persönlich statt, denn ein Gruppencoaching kann niemals die Individualität gewährleisten, die für einen dauerhaften Erfolg mehr als notwendig ist. Ein Gruppencoaching würde hier wie ein Gieskannenprinzip funktionieren – jeder bekommt ein bisschen, aber jeder nicht individuell genug!

Bei dem von mir angebotenen Intensiv-Nichtrauchercoaching können Sie sicher sein, dass nur SIE im Mittelpunkt stehen – für Ihren Erfolg!

Allerdings gibt es zwei Grundvoraussetzungen für ein Intensiv-Nichtrauchercoaching:

  1. Der Wunsch mit dem Rauchen aufhören zu wollen muss von IHNEN kommen – SIE (und niemand anderes!) müssen wirklich „aufhören wollen“ und es nicht nur „mal versuchen“!
  2. Sie dürfen ca. 6 Stunden vor dem Termin NICHT mehr rauchen, um mit einem sehr hohen Druck in die Praxis zu kommen!

Haben Sie Interesse und möchten einen persönlichen Termin vereinbaren? Dann setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Gerne stehe ich Ihnen auch persönlich Rede & Antwort.

Viele Grüße und eine gesunde Zukunft,
Euer Rouven M. Siegler

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , | Ein Kommentar

In eigener Sache: Moderne, helle 4-Zimmer-Dachgeschoss-Wohnung mit großem Gaubenbalkon in Hofham, Bad Endorf ab 01.09.2010 zu vermieten …

http://www.immobilienscout24.de/servlet/requestDispatcher?submitfield1=submitbutton1value&scoutIdAction=on&attr1=56630483

Zimmer: 4,00
Wohnfläche ca.: 103,00 m²

Wohnungstyp: Dachgeschoss
Etage: 2
Etagenanzahl: 2
Schlafzimmer: 3
Badezimmer: 2
Gäste-WC:
Ja
Keller:
Ja
Balkon/Terrasse:
Ja
Einbauküche:
Ja
Objektzustand: Neuwertig
Baujahr: 1996
Qualität der Ausstattung: Gehoben
Heizungsart: Zentralheizung
Befeuerungsart: Öl
Bezugsfrei ab: 01.09.2010
Haustiere: Nach Vereinbarung
Garage/Stellplatz: Außenstellplatz
Anzahl Garage/Stellplatz: 2

Objektbeschreibung
Der hohe und einladende Dielenbereich besticht wie die gesamte Wohnung durch die große Raumhöhe. Die Wohnung ist durch die Sichtbalken-/Dachstuhlbauweise hell und freundlich. Sämtliche Wohn- & Schlafräume sind mit Echtholzdielenboden ausgelegt. Der großzügige, wohnliche Wohn-/Essbereich ist mit einer modernen Einbauküche* und zusätzlichem Dachfenster ausgestattet.

Über Wohn- & Schlafzimmer besteht durch zwei große Glasflügeltüren Zugang zum großen Südost- Gaubenbalkon, der durch den Blick auf die Berge sowie den Seitenblick auf den Simssee besticht. Der Balkon weist eine großzügige Länge von ca. 8 Metern auf, so dass man schon fast von einer Balkonterrasse sprechen kann.

Die zwei Gäste-/Kinderzimmer sind mit den kleinen Fenstern sowie dem zusätzlichen Dachfenstern angenehm hell und freundlich. Die Dachfenster sind mit VELUX-Wärmeschutz- & Verdunkelungsrollos* ausgestattet. Das eigentliche Schlafzimmer befindet sich zur Balkonseite und ist als Highlight mit einem begehbaren Kleiderschrank ausgestattet.

Ausstattung
Das Hauptbadezimmer ist mit Badewanne & WC ausgestattet. Das Gästebad mit Dachfenster hat zum eigenen WC und Waschbecken auch ein eine helle Duschecke integriert. Sämtliche Wand- und Bodenfliesen sind in hellem reinweiß gehalten. Ein separater Platz für die Waschmaschine/Trockner befindet sich im Keller, in dem sich auch ein abschließbarer, separater zur Wohnung gehöriger Kellerraum befindet.

Zur Wohnung gehören 2 PKW-Stellplätze. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Anmietung eines Parkplatzes in der Tiefgarage. (€ 30,-/Monat)

Lage
Hofham liegt südöstlich von Bad Endorf in idyllischer und ruhiger Ortsrandlage. Nur ca. 10 Gehminuten zur Ortsmitte und Bahnhof.

Gute Anbindung in die angrenzende Natur- und Seenlandschaft rund um die Eggstätt-Hemhofer Seenplatte, den Chiemsee sowie den Simssee. Die Jodthermalsole ist ebenso in nur wenigen Minuten erreichbar.

Bad Endorf befindet sich rund 15 km nordöstlich von Rosenheim, 20 km südlich von Wasserburg am Inn, 30 km westlich von Traunstein, 8 km nördlich von Prien am Chiemsee und 13 km von der Bundesautobahn 8 (Anschlussstelle Bernau am Chiemsee) entfernt. Des Weiteren besitzt Bad Endorf einen bedeutenden Bahnhof an der Bahnstrecke München–Salzburg.

Mit dem Simssee, Langbürgner See, Schloss-See, Pelhamer See und noch knapp einem Dutzend kleinerer Seen im Naturschutzgebiet Eggstätt-Hemhofer Seenplatte gehört Bad Endorf zu den seenreichsten Gemeinden Bayerns. Bad Endorf ist der nördliche Ausgangspunkt des „Grenzenlos“ Fernwanderweges, der auf zwei alternativen Strecken nach Kufstein führt, bzw. Chiemsee und Kaisergebirge verbindet. Der Fernwanderweg „Via Julia“, der dem Verlauf der früheren Römerstraße von Salzburg nach Augsburg folgt, führt beim Ortsteil Stephanskirchen durch das Gemeindegebiet und die Eggstätt-Hemhofer Seenplatte. Bad Endorf liegt an der Strecke des Radpilgerweges „Benediktweg“, der im August 2005 eröffnet wurde.

Sonstiges
* Die neu- & hochwertige Einbauküche (2007, NP: € 4500,-) sowie die VELUX-Wärmeschutz- & Verdunkelungsrollos können vom Vormieter inkl. allen dazugehörigen Unterlagen gegen Ablöse übernommen werden.

Auch in den Nebenkosten enthalten:
Müllabfuhr, Kabel-TV-Netzanschluss, Hausmeisterservice

Vorteil des hausinternen Kabel-TV-Anschluss:
DSL 32 MBit/s über Kabel Deutschland möglich

!!! KOMPLETT PROVISIONSFREI !!!

Mehr dazu:
http://www.immobilienscout24.de/servlet/requestDispatcher?submitfield1=submitbutton1value&scoutIdAction=on&attr1=56630483

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für In eigener Sache: Moderne, helle 4-Zimmer-Dachgeschoss-Wohnung mit großem Gaubenbalkon in Hofham, Bad Endorf ab 01.09.2010 zu vermieten …

Wolfsabschuss: Bleibt der Täter straffrei?

Langsam sickert es durch: Im Fall des Jägers, der am 06. Juni 2009 bei Tucheim im Jerichower Land/Sachsen-Anhalt einen wild lebenden Wolf tötete, hat das zuständige Amtsgericht die Klage abgewiesen. (Az 21a Ds 444 Js 8652/09). Angeblich ist dem Waidmann, der auf das geschützte Tier feuerte, weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit nachzuweisen.

Fassungslosigkeit bei allen, die diesen Fall vor Ort und in den Medien verfolgt und Anzeige erstattet hatten. Dass die illegale Tötung einer geschützten Tierart – das Naturschutzrecht sieht dafür eine Höchststrafe von fünf Jahren vor – möglicherweise ungesühnt bleiben soll, ist ein Skandal. Und so mancher fragt sich, wozu nützen die besten Gesetze, wenn sie nicht angewandt werden. Sollte dieser Schütze wirklich straffrei bleiben, wäre das ein Freibrief für zahlreiche bewaffnete Wolfsgegner.

Die Begründung des Amtsgerichts Burg, ebenso jägerfreundlich wie abenteuerlich, spricht geltendem Natur-, Arten- und Tierschutzrecht Hohn. Sie stellt nämlich darauf ab, dass der 48-jährige Schütze, der während einer Gemeinschaftsjagd gegen 21.30 vom Hochsitz aus den Wolf tötete, davon ausgehen konnte, es handele sich um einen Hund, der hinter Rehen her war. Obwohl zu dieser Zeit die Dunkelheit bereits eingesetzt hatte, schoß er auf eine Entfernung von etwa 42 Metern einem hundeähnlichen Tier frontal in den Kopf. Dass er einen Wolf getötet hatte, will der Hobby-Jäger erst am nächsten Tag erfahren haben.

Das passt schlecht zu jenem Insider-Wissen, das kurz darauf in einem Online-Jägerforum ausposaunt wird: Demnach war ursprünglich geplant, das eindeutig als Wolf erkannte tote Tier stillschweigend zu verbuddeln. Da aber bereits zu viele der über 50 Mitjäger von der Tat wussten und der Täter auch bereits zugegeben hatte, den Wolf erschossen zu haben, hängte man das Tier zunächst bis zur weiteren Verwendung in eine Kühlzelle – wie das bei erlegtem Wild üblich ist.

Es ist kaum zu glauben: Was jedem Jagdscheinanwärter eingeschärft wird, nämlich unter gar keinen Umständen auf etwas zu schießen, was man nicht eindeutig als jagdbar erkannt hat, wird in der Begründung des Gerichts zu Gunsten der Täters ausgelegt. Es müsse berücksichtigt werden, heißt es da, dass die veränderten Lichtverhältnisse die Erkennbarkeit des Tieres beeinträchtigten und dass dem Schützen nur wenige Sekunden für seine Reaktion zur Verfügung stand. Das reinste Jägerlatein! Ob es nun ein Wolf oder ein Hund war, der an jenem Abend im Feuer lag, ist dabei zweitrangig. Dieser Schuß hätte überhaupt nicht fallen dürfen.

Es kommt aber noch schlimmer: Dem Jäger war es auch nicht erlaubt, einen Hund zu töten. Er war nämlich als Gastjäger gar nicht berechtigt den sogenannten Jagdschutz auszuüben, wonach Jäger unter bestimmten Umständen freilaufende Hunde erschießen dürfen. Dazu wäre eine schriftliche Erlaubnis der Jagdleiters notwendig gewesen. Die aber lag eindeutig nicht vor. Das ist der Mitteilung des Verwaltungsgerichts Magdeburg zu entnehmen, in der der sofortige „Entzug des Jagdscheins wegen Tötung eines Wolfes“ gerechtfertigt wird. (Offenbar wollte der Wolfstöter seinen eingezogenen Jagdschein baldmöglichst zurück. Az 3 B 211/09 MD). Und was nicht ganz unwesentlich ist: Unter diesen Umständen wäre auch der Abschuss eines Hundes nicht rechtens und ohne „vernünftigen Grund“.

Außerdem betont der fassungslose Landrat des Kreises Jerichower Land in seiner Pressemitteilung vom 09.06.2009, dass ihm dieses „jagdliche Fehlverhalten“ völlig unverständlich sei, weil er umfangreiche Informationen zur Wolfsthematik an die Jägerschaft gegeben und umfassend aufgeklärt habe. Schon deswegen sei es jagdliche Praxis in seinem Landkreis, dass auf freilaufende Hunde nicht geschossen wird. Daher könne sich der Jäger auch nicht auf eine Verwechslung mit einem Hund beziehen. Die Aussage des „ahnungslosen“ Schützen wie auch seiner Waidgenossen, es hätte bis zum Tatzeitpunkt niemand gewusst, dass Wölfe in ihrem Jagdgebiet vorkommen, ist demnach als Notlüge entlarvt.

Gleich nach Bekanntwerden der Tat, setzte eine ausführliche Berichterstattung in regionalen und überregionalen Medien ein. Die öffentliche Empörung, die sich anschließend in zahlreichen Kommentaren und Leserbriefen Luft machte, war auch der Nachricht geschuldet, dass der erschossenen Wolfsrüde auf dem nahen Truppenübungsplatz mit einer Partnerin lebte und Junge zu versorgen hatte.

Auch aus Jägersicht hat der Wolfstöter verantwortungslos gehandelt. Er verstieß nicht nur gegen die ungeschriebenen Gesetze deutscher Waidgerechtigkeit, sondern gleichzeitig gegen festgeschriebene jagdrechtliche Vorschriften. Das bescheinigt ihm der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt am 08.06.2009 in ungewohnt scharfer Form und droht schnelle und harte Konsequenzen an. Der Schütze habe dem öffentlichen Ansehen und der Glaubwürdigkeit des Verbandes schweren Schaden zugefügt. Und auch hier wieder der Hinweis, dass die Mitglieder in vielfältiger Weise über Wolfsvorkommen informiert und aufgeklärt worden seien.

Der ortsansässige Hobby-Jäger hätte also längst wissen können, dass sich in seinem Landkreis eine Wolfspopulation etabliert. Soviel Interesse am Artenschutz muss man von Mitgliedern eines Jagdverbands, der auf seinem Briefkopf als Naturschutzverband firmiert, schon verlangen. Was noch dazu kommt: Bereits im November 2005 veröffentlichte der Nordkurier unter der Überschrift „Altmark wieder Wolfsrevier“ einen Artikel, in dem u.a. das Jerichower Land als Wolfsgebiet ausgewiesen wird – und auch hier schon ein Appell des Landesverwaltungsamts an die Jäger, im Rahmen des Jagdschutzes aus Verwechslungsgründen auf die Verfolgung von Hunde zu verzichten.

Es ist höchste Zeit, dass Jägern endlich gesetzlich untersagt wird, auf Haustiere zu schießen – zum Wohl von Wölfen sowie von Hunden. Nur so wird sich die Spreu vom Weizen trennen. Appelle nützen nichts. Auf freiwilligen „Verzicht“ ist kein Verlass. Ein entsprechendes Verbot auf Bundes- und Länderebene ist nötig und längst überfällig. Wenn es bestimmte Interessengruppen auch nicht wahrhaben wollen: Deutschland ist Einwanderungsland – auch für Wölfe!

soll der geier vergissmeinicht fressen?
was verlangt ihr vom schakal,
dass er sich häute, vom wolf? soll
er sich selber ziehen die zähne?

Hans Magnus Enzensberger – Verteidigung der Wölfe

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für Wolfsabschuss: Bleibt der Täter straffrei?